|
Die Verbandsversammlung wählt aus der ihrer Mitte für die Dauer ihrer Wahlperiode den ehrenamtlichen Verbandsvorsteher und zwei Stellvertreter. Wiederwahl, auch mehrmalig, ist zulässig. Die gewählten Vertreter sind für die Dauer ihrer Amtszeit zu Ehrenbeamten zu ernennen.
|