Gartenwasserzähler

Die nachweislich auf dem Grundstück verbleibende Wassermenge kann auf Antrag des Anschlussnehmers von dem Grundstück zugeleiteten Wassermenge abgezogen werden. Als Abwasser wird dann nur die tatsächliche Einleitmenge berechnet.

Der Einbau eines geeichten Wasserzähler (Abmessung), nach der Wasserzähleranlage, ist nur durch einem beim ZWAG gelisteten Installateur gestattet. Die Abnahmestelle des Gartenwasserzählers muss sich im Außenbereich des Gebäudes befinden.

Wie ist der Ablauf:    Beim ZWA-Grimmen ist ein Antrag zum Einbau eines Gartenwasserzählers zu stellen. Der Installateur bestätigt den erhaltenen Auftrag auf dem Antragsformular. Die Fertigstellung wird dem ZWAG angezeigt und es erfolgt die Abnahme der Anlage.

Welche Kosten entstehen:   Für den Grundstückseigentümer fallen die Kosten für den Einbau der Messeinrichtung durch den Installateur an. Des weiteren fallen folgende Gebühren an:eine einmalige Bearbeitungsgebühr von 35,00€ und ein jährliche Gebühr von 25,00€.

Abrechnung:  Bei der Ablesung wird die Differenz zum Hauptzähler ermittelt. Der Verbrauch auf dem Gartenwasserzähler wird mit dem zur Zeit gültigen Arbeitspreis für Trinkwasser berechnet.

Der Einbau eines Gartenwasserzählers zu Abmessung vom Abwasser, ist im Amtsblatt 7. Jahrgang vom 27.02.2003 Erste Gebührenordnung (Seite 30) geregelt.