Entsorgung des anfallenden Schmutzwassers (Abwasser) bei "Dezentraler Entsorgung"

Durch die Mitgliedergemeinden des ZWA-Grimmen in der abwasserbeseitigungspflichtigen Körperschaft im Verbandsgebiet ist die Aufgabe übertragen, die Abwasserbeseitigung  durchzuführen. Dieses erstreckt sich über das gesamte Verbandsgebiet. Auch für die Dezentrale Entsorgung der Sammelgruben.(§ 40 Wassergesetz des Landes Mecklenburg - Vorpommern (LWag)

Reglung beim ZWA-Grimmen: Abwasserbeseitigungssatzung Link   §17

Abwassersammelgruben: sind zulässig, wenn eine öffentliche Schmutzwasserbeseitigungsanlage nicht vorhanden ist. Es ist mit der zuständigen Behörde ( Untere Wasserbehörde) zu klären, ob der Bau einer Biologischen Kleinkläranlage mir der Einleitung in den Untergrund oder Vorflut möglich ist. ( Versickerung, Schichtenwasser, Trinkwasserschutzzone ..usw.)

Bemessung:

Der Nutzungsinhalt von Abwassersammelgruben ist für einen Schmutzwasseranfall von 140 l/d (Liter pro Tag) und Einwohner bzw. Mitnutzer zu bemessen. Der Füllstand kann mit technischen Mitteln überwacht werden.(Schwimmerschalter, elektronische Anlagen)In einer Wohneinheit mit 4 Personen bei 140l/d und Person fallen ca. 560L Schmutzwasser je Tag an. Das wären bei einer halbmonatigen Abfuhr ein erforderliches Speichervolumen von ca. 8 m³. So sollte eine Sammelgrube immer ein Volume (Inhalt) zur Aufnahme von mindestes min. ab 6 m³ haben.

Standortwahl:

Was ist bei der Standortwahl zu beachten...Die Abwassersammelgrube muss jederzeit vom Saugwagen (auch von Fremdfirmen vom ZWAG beauftragt) über einen befestigten Weg erreichbar sein. Die Last die auf den Untergrund übertragen wird/ist > 20 Tonnen. Es ist in den meisten Fällen erforderlich bzw. dringen zu empfehlen eine Saugleitung mit entsprechenden Anschluß an die Grundstücksgrenze zu legen.

Baugrundsatz:

Die Abwassersammelgrube ist von einem Fachbetrieb zu bauen. ( Nachweispflicht des Herstellers und Errichter)Es gelten die gesetzlichen Vorschriften wie Entlüftung über die Grundleitung  über die Dachentlüftung und Entleerungs- und Reinigungsöffnung. Sie sollte mit einer Überfüllsicherung ausgerüstet sein, die vom Betreiber deutlich sicht- und hörbar meldet das der Entsorgungsstand erreicht ist. So kann eine rechtzeitige Entsorgung angemeldet werden.  

Am besten ist ein Absaugstutzen an der Grundstücksgrenze, dann ist die Abfuhr einfacher für unsere Mitarbeiter und sie müssen nicht vor Ort sein.