Selbständige öffentliche Einrichtungen zur Abwasserbeseitigung
Öffentliche Einrichtung A
für die Stadt Grimmen, die Gemeinden Deyelsdorf, Glewitz, Grammendorf, Gransebieth, Papenhagen, Splietsdorf, Wendisch-Baggendorf und Wittenhagen, die Gemeinde Sundhagen mit den Ortsteilen Kirchdorf, Jeeser und Tremt, die Gemeinde Süderholz mit den Ortsteilen Barkow, Boltenhagen, Klevenow, Bartmannshagen, Kaschow und Willershusen
Öffentliche Einrichtung B
die Gemeinde Süderholz mit ihren Ortsteilen Behnkenhagen, Bretwisch, Dönnie, Grabow, Griebenow, Grischow, Groß Bisdorf, Gülzow-Dorf, Kandelin, Klein Bisdorf, Kreutzmannshagen, Lüssow, Neuendorf, Poggendorf, Prützmannshagen, Rakow, Schmietkow, Willershusen, Wüst-Eldena, Wüstenbilow, Wüsteney und Zarnewanz sowie für die Gemeinde Sundhagen mit den Ortsteilen Gerdeswalde, Horst, Jager, Segebadenhau und Wendorf
Öffentliche Einrichtung C
für die Gemeinde Elmenhorst sowie für die Gemeinde Sundhagen mit den Ortsteilen Ahrendsee, Altenhagen, Behnkendorf, Brandshagen, Bremerhagen, Dömitzow, Engelswacht, Falkenhagen, Groß Behnkenhagen, Groß Miltzow, Hankenhagen, Hildebrandshagen, Klein Behnkenhagen, Klein Miltzow, Mannhagen, Middelhagen, Miltzow , Niederhinrichshagen, Neuhof, Schönhof, Stahlbrode, Oberhinrichshagen, Wilmshagen und Wüstenfelde
Zentrale Schmutzwasserbeseitigung
Für jedes Grundstück, das an eine zentrale öffentliche Schmutzwasseranlage angeschlossen ist, erhebt der ZWAG eine Grundgebühr und eine Zusatzgebühr.
Öffentliche Einrichtung A
Öffentliche Einrichtung B
Öffentliche Einrichtung C
Folgende Gebühren für den Einbau und die Abrechnung eines Gartenwasserzählers gelten für das gesamte Verbandsgebiet:
Dezentrale (mobile) Entsorgung
Der ZWAG betreibt in seinem Verbandsgebiet die zentrale Entsorgung des Abwassers aus abflusslosen Gruben und des Schlamms aus Grundstückskläranlagen. Die abflusslosen Gruben werden bei Bedarf entleert. Grundstückskläranlagen sind gemäß DIN 4261, Teil 1-4 mindestens einmal im Kalenderjahr zu entsorgen, Bei vollbiologischen Anlagen erfolgt die Abfuhr des Schlamms nach den Wartungsergebnissen bzw. der Festlegung im Wartungsprotokoll.
Die Schlammentsorgung der Grundstückskläranlagen erfolgt nach einem Tourenplan. Der Grundstückseigentümer wird schriftlich vom ZWAG oder von einem beauftragten Abfuhrunternehmen über den Termin informiert.
Entsorgung von Schlamm aus Grundstücksanlagen ( einschließlich Abfuhr)
Entsorgung von Abwasser aus abflusslosen Gruben (einschließlich Abfuhr)
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