So funktioniert's
Durch die Mitgliedsgemeinden des ZWA Grimmen ist dem Zweckverband im Verbandsgebiet als abwasserbeseitigungspflichtiger Körperschaft die Aufgabe übertragen worden, die Abwasserbeseitigung durchzuführen. Diese Aufgabe erstreckt sich über das gesamte Verbandsgebiet. Dies gilt auch für die dezentrale Entsorgung von Sammelgruben (§ 40 Wassergesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern – LWaG).
Abwassersammelgruben sind zulässig, wenn keine öffentliche Schmutzwasserbeseitigungsanlage vorhanden ist. Mit der zuständigen Behörde (Untere Wasserbehörde) ist zu klären, ob der Bau einer biologischen Kleinkläranlage mit Einleitung in den Untergrund oder in eine Vorflut möglich ist (z. B. Versickerung, Schichtenwasser, Trinkwasserschutzzone usw.).
Bemessung
Der Nutzinhalt von Abwassersammelgruben ist für einen Schmutzwasseranfall von 140 l/d (Liter pro Tag) je Einwohner bzw. Mitnutzer zu bemessen. Der Füllstand kann mit technischen Mitteln überwacht werden, z. B. durch Schwimmerschalter oder elektronische Anlagen.
In einer Wohneinheit mit 4 Personen fallen bei 140 l/d pro Person ca. 560 Liter Schmutzwasser pro Tag an. Bei einer halbmonatigen Abfuhr ergibt sich daraus ein erforderliches Speichervolumen von ca. 8 m³. Eine Sammelgrube sollte daher grundsätzlich ein Mindestvolumen von 6 m³ aufweisen.
Standortwahl
Was ist bei der Standortwahl zu beachten? Die Abwassersammelgrube muss jederzeit vom Saugwagen – auch von Fremdfirmen, die vom ZWA Grimmen beauftragt werden – über einen befestigten Weg erreichbar sein. Die auf den Untergrund übertragene Last beträgt mehr als 20 Tonnen. In den meisten Fällen ist es erforderlich beziehungsweise dringend zu empfehlen, eine Saugleitung mit entsprechendem Anschluss bis an die Grundstücksgrenze zu verlegen.
Baugrundsatz
Die Abwassersammelgrube ist von einem Fachbetrieb zu errichten. Der Hersteller und der Errichter sind nachweispflichtig. Es gelten die gesetzlichen Vorschriften, insbesondere zur Entlüftung über die Grundleitung und die Dachentlüftung sowie zu Entleerungs- und Reinigungsöffnungen.
Die Sammelgrube sollte mit einer Überfüllsicherung ausgerüstet sein, die dem Betreiber deutlich sichtbar und hörbar meldet, dass der Entsorgungsstand erreicht ist. So kann die Entsorgung rechtzeitig angemeldet werden.
Am besten ist ein Absaugstutzen an der Grundstücksgrenze. Dann ist die Abfuhr für unsere Mitarbeiter einfacher, und sie müssen das Grundstück nicht betreten.
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