So funktioniert's
Die nachweislich auf dem Grundstück verbleibende Wassermenge kann auf Antrag des Anschlussnehmers von der dem Grundstück zugeleiteten Wassermenge abgezogen werden. Als Abwasser wird dann nur die tatsächliche Einleitmenge berechnet.
Voraussetzungen
Der Einbau eines geeichten Wasserzählers zur Absetzung ist nur durch einen beim ZWAG gelisteten Installateur gestattet. Der Wasserzähler wird nach der Wasserzähleranlage eingebaut. Die Entnahmestelle des Gartenwasserzählers muss sich im Außenbereich des Gebäudes befinden.
Wie ist der Ablauf?
Beim ZWA Grimmen ist ein Antrag auf Einbau eines Gartenwasserzählers zu stellen. Der Installateur bestätigt den erhaltenen Auftrag auf dem Antragsformular. Nach Fertigstellung wird diese dem ZWAG angezeigt, anschließend erfolgt die Abnahme der Anlage.
Welche Kosten entstehen?
Für den Grundstückseigentümer entstehen die Kosten für den Einbau der Messeinrichtung durch den Installateur. Darüber hinaus fallen folgende Gebühren an:
- eine einmalige Bearbeitungsgebühr von 35,00 €
- eine jährliche Gebühr von 25,00 €
Abrechnung
Bei der Ablesung wird die Differenz zum Hauptzähler ermittelt. Der Verbrauch auf dem Gartenwasserzähler wird mit dem derzeit gültigen Arbeitspreis für Trinkwasser berechnet.
Rechtliche Grundlage
Der Einbau eines Gartenwasserzählers zur Absetzung vom Abwasser ist im Amtsblatt, 7. Jahrgang vom 27.02.2003, Erste Gebührenordnung, auf Seite 30 geregelt.
Ihr Antrag auf einen Gartenwasserzähler
Antrag Gartenwasserzähler
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